Für Sport- und Schützenvereine, die noch in den Genuss staatlicher Förderung kommen wollen, ist Eile geboten.
Das Landratsamt Günzburg erinnert daran, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2015 spätestens am 1. März 2015 vollständig mit allen Anlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde vorliegen müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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